• Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011

    Der von der baden-württembergischen Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Kündigung der S21-Finanzierungsverträge wurde am 28.9.2011 vom Landtag abgelehnt. Nach der Abstimmung haben mehr als ein Drittel der Abgeordneten das Referendum beantragt. Damit ist der Volksentscheid von der grün-roten Landesregierung formell auf den Weg gebracht worden. Die erste Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wird am 27. November 2011 durchgeführt.

    Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
    Gruppenauskünfte und Adressmittlung anlässlich der Volksabstimmung in Baden-Württemberg über die Gesetzesvorlage der Landesregierung des S 21-Kündigungsgesetzes am 27. November 2011


    Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Stimmberechtigtenverzeichnisses und die Erteilung von Stimmscheinen und Briefabstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung in Baden-Württemberg am 27. November 2011

    Hinweis der Blinden- und Sehbehindertenverbände; Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

    Abstimmungsaufruf der Landesabstimmungsleiterin

    Abstimmungsbekanntmachung

    Vorläufiges amtliches Endergebnis aus der Gemeinde Gutenzell-Hürbel

    Anfang November wurde allen Stimmberechtigten in der Gemeinde die Stimmbenachrichtigung zugestellt. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie dabei Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Diese Benachrichtigung ersetzt nicht einen Stimmschein und berechtigt daher nicht zur Abstimmung in einem anderen als dem auf der Stimmbenachrichtigung angegebenen Abstimmungsraum.

    Wenn Sie verhindert sind oder in einem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebietes oder durch Briefabstimmung abstimmen wollen, benötigen Sie einen Stimmschein. Für die Beantragung eines Stimmscheins können Sie den Antrag auf der Stimmbenachrichtigung verwenden. Sie können aber auch ohne Verwendung dieses Antrags die Erteilung eines Stimmscheins mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder in elektronischer Form (Telefax: 07352 9235-22, E-Mail: miller@gutenzell-huerbel.de) beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen und Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben; um die Angabe der auf der Stimmbenachrichtigung abgedruckten Stimmbezirks- und Stimmberechtigten-Nummer wird gebeten.

    Anträge auf Erteilung von Stimmscheinen werden nur bis Freitag, 25.11.2011, 18:00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, entgegengenommen. Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf Verlangen der Gemeindebehörde hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

    Für Fragen steht Ihnen das Bürgermeisteramt gerne zur Verfügung.




  • Antrag auf Absetzung von Wassermengen

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenzell-Hürbel hat über die Regelung der Absetzung von Wassermengen bei der Gartenbewässerung beraten. Zukünftig soll es möglich sein, nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abzusetzen. Hierzu ist ein besonderer Zwischenzähler zu installieren.

    Der Einbau, der Tausch sowie der Ausbau des Zwischenzählers hat der Antragsteller auf eigene Rechnung durch einen Installateur vornehmen zu lassen. Die Gemeinde überprüft anschließend die Arbeiten und verplombt dabei den Zähler. Nur überprüfte, verplombte und geeichte Zwischenzähler werden ab dem Datum der Abnahme anerkannt.

    Weitere Informationen sowie Anträge gibt es hier.




  • Aktuelle Blutspendetermine in der Umgebung
    Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen
    Aktuelle Blutspendetermine in
    Ochsenhausen....
     


  • Aktuelles aus den Kirchengemeinden

    Aktuelles aus den Kirchengemeinden gibt es hier.




  • Die elektronische Lohnsteuerkarte

    Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte auf farbiger Pappe. Ab 2011 wird diese Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren (ELStAM) zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
    Die Einführung von ELStAM erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für das Jahr 2011 anwendbar ist.

    Folgendes gibt es in 2011 zu beachten:
    - Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr.
    - Wer den Arbeitsplatz in 2011 wechselt, nimmt die Lohnsteuerkarte 2010 wie gehabt mit.
    - Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.
    - Berufseinsteiger, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, können vom Arbeitgeber unter Vorlage der Identifikationsnummer, dem Geburtsdatum, der Religionszugehörigkeit und gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden.
    - Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.





  • Einführung des neuen Personalausweises

    Was der neue Personalausweis alles kann, erfahren Sie in einer Broschüre, die Sie bei der Antragstellung erhalten. Vorab stellen wir Ihnen diese Broschüre gerne auch zum Herunterladen bereit. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung unter www.personalausweisportal.de.


  • Bereitschaftsdienste


    Haushaltshilfe, Dorfhilfe und Familienpflege der Sozialstation Rottum- Rot - Iller e.V. Ochsenhausen
    Tel. 07352/923033


    Ärztlicher Wochenenddienst
    Tel. 0180/1 92 92 57
    Notfallsprechzeiten sind von 10.00 - 11.00 Uhr und von 17.00 - 18.00 Uhr

    Die ärztlichen Notdienste in der KV Südwürttemberg sind mit Namensnennung im Internet einsehbar auf der Seite www.arztdienst.net


    Zahnärztlicher Notdienst
    Den zahnärztlichen Notdienst für den Kreis Biberach erfahren Sie unter Tel.-Nr. 0180/911-610


    Für Notfälle
    Feuerwehr, Rettungsdienst 112 oder 19222
    Polizei 110
    Krankentransporte 19222


    Telefonseelsorge Oberschwaben-Allgäu
    kostenfrei - rund um die Uhr
    Tel. (0800)1110111 oder (0800)1110222


    MR Soziale Dienste GmbH
    Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Rottum-Rot-Iller
    Informationen unter Tel. 0800 400 200 5 (kostenfrei)


    Notruftafel.pdf

    -alle Angaben ohne Gewähr-