Der von der baden-württembergischen Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Kündigung der S21-Finanzierungsverträge wurde am 28.9.2011 vom Landtag abgelehnt. Nach der Abstimmung haben mehr als ein Drittel der Abgeordneten das Referendum beantragt. Damit ist der Volksentscheid von der grün-roten Landesregierung formell auf den Weg gebracht worden. Die erste Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wird am 27. November 2011 durchgeführt.
Anfang November wurde allen Stimmberechtigten in der Gemeinde die Stimmbenachrichtigung zugestellt. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie dabei Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Diese Benachrichtigung ersetzt nicht einen Stimmschein und berechtigt daher nicht zur Abstimmung in einem anderen als dem auf der Stimmbenachrichtigung angegebenen Abstimmungsraum.
Wenn Sie verhindert sind oder in einem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebietes oder durch Briefabstimmung abstimmen wollen, benötigen Sie einen Stimmschein. Für die Beantragung eines Stimmscheins können Sie den Antrag auf der Stimmbenachrichtigung verwenden. Sie können aber auch ohne Verwendung dieses Antrags die Erteilung eines Stimmscheins mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder in elektronischer Form (Telefax: 07352 9235-22, E-Mail: miller@gutenzell-huerbel.de) beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen und Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben; um die Angabe der auf der Stimmbenachrichtigung abgedruckten Stimmbezirks- und Stimmberechtigten-Nummer wird gebeten.
Anträge auf Erteilung von Stimmscheinen werden nur bis Freitag, 25.11.2011, 18:00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, entgegengenommen. Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Auf Verlangen der Gemeindebehörde hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Für Fragen steht Ihnen das Bürgermeisteramt gerne zur Verfügung.